Die Aquila AG verfügt seit 2012 über eine Banklizenz und ist damit die erste Schweizer Bank, welche sich ausschliesslich und umfassend auf die Anliegen unabhängiger Vermögensverwalter, Family Offices und deren Kunden konzentriert. Ein Team von Spezialisten mit profunder Erfahrung bürgt für persönliche Betreuung und Kontinuität und unterstützt Sie zuverlässig bei der Verwaltung der Ihnen anvertrauten Vermögenswerte. Das Serviceangebot richtet sich nicht nur an Partnergesellschaften der Aquila AG, sondern an alle Vermögensverwalter und Family Offices mit Sitz in der Schweiz.
Wir leben direkte Kommunikation, vertrauensvolle Zusammenarbeit und langfristige Beziehungen. Ihre persönlichen Ansprechpartner kennen Ihr Geschäftsmodell, denken mit und handeln pragmatisch. Unsere Grösse erlaubt Flexibilität, unsere Erfahrung gibt Sicherheit. Wir wissen, wie wichtig ein transparenter Service ohne versteckte Interessen ist.
Unser Banking steht für Schweizer Stabilität, unternehmerische Unabhängigkeit und partnerschaftliche Zusammenarbeit – damit Sie für Ihre Kunden den Unterschied machen können.
Sind meine Einlagen durch die Einlagensicherung geschützt?
Ja. Die Aquila AG ist, wie jede Bank und jedes Wertpapierhaus in der Schweiz, verpflichtet, sich zum Zweck der Sicherung der privilegierten Einlagen bei schweizerischen Geschäftsstellen der Selbstregulierung der Banken anzuschliessen, und ist somit Mitglied der esisuisse.
Im Fall des Konkurses einer Bank schützt das System der Einlagensicherung Guthaben von Kunden bis CHF 100´000 vor dem Verlust (gemäss Regelung im Gesetz). Diese gesicherten Guthaben werden rasch ausbezahlt. Guthaben bei Aquila AG sind durch das System der Einlagensicherung gesichert.
Wenn mehrere Personen gemeinsam Inhaber eines Kontos sind, wird diese Gemeinschaft bezüglich der Sicherung, wie ein eigener, separater Kunde behandelt. Haben einzelne Personen einer solchen Gemeinschaft eine eigene, separate Kundenbeziehung mit der Bank, sind für diese separate Kundenbeziehung ebenfalls Guthaben bis CHF 100´000 gesichert.
Als Einlagen gelten auch Kassenobligationen, die im Namen des Einlegers bei der ausgebenden Bank hinterlegt sind. Unter www.esisuisse.ch finden Sie alle relevanten Informationen zum System der Einlagensicherung.
Die Aquila AG hat die InCore Bank AG mit der Ausführung ihrer Kundenaufträge beauftragt. Beide Institute verpflichten sich bei der Ausführung von Aufträgen zum Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten zur bestmöglichen Ausführung (Best Execution). Das Dokument "Best Execution Policy" legt die Grundsätze zur Auftragsausführung fest, um bei der Ausführung das bestmögliche Ergebnis für die Kunden der Aquila AG zu erzielen.
Das neue Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG), gültig ab dem 1. Januar 2020, regelt den Schutz für Kundinnen und Kunden von Finanzdienstleistungen. Die Broschüre von SwissBanking dient dazu, über die allgemeinen Risiken im Umgang mit Finanzinstrumenten zu informieren. Die Broschüre ist auch in Französisch und Italienisch verfügbar und kann auf diesem Link heruntergeladen werden.
Domiziladresse
Aquila AG
Bahnhofstrasse 43
CH-8001 Zürich
Telefon: +41 58 680 60 00
Postadresse
Aquila AG
Postfach
CH-8022 Zürich
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